Im Mai 2005 kaufte ich ein PKW, der für 3 Monate auf das Autohaus angemeldet wurde , nach diesen 3 Monaten dann auf mich umgemeldet worden ist. Dieser PKW hatte seit Kaufbeginn erhebliche Fehler, die teilweise von der Werkstatt beseitigt werden konnten, andere traten immer wieder auf, so dass mir der Händler im Juni 2006 eine Wandlung vorgeschlagen hat. ... Rücktritt vom Kaufvertrag ( so ist wohl die aktuelle Bezeichnung dieser Form ) wird eine Nutzungspauschale berechnet, diese wird von Hersteller zu Hersteller verschieden berechnet, nach gängigen Urteilen liegt diese Pauschale zwischen 0,4 – 0,67 % vom Kaufpreis pro 1000km.