Eigenbedarfskündigung: Widerspruch begründet mit Alter & Krankheit
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Guten Tag, ich habe ein Problem mit einer Eigenbedarfskündigung: zum Sachverhalt: Ich bin im November 2010 in das Haus meines Lebensgefährten gezogen und habe meine Eigentumswohnung zum 01.01.2011 vermietet. Mein Lebensgefährte hat im Mai 2011 ein Verhältnis zu einer anderen Frau aufgenommen – nach einigem Hin und Her stellte sich heraus dass er dieses Verhältnis nicht beenden würde und ich habe daraufhin meinen Mietern am 14.07.2011 zum 30.09.2011 die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen. ... Nun haben meine Mieter der Kündigung widersprochen mit der Begründung: Sie wären alt und krank (78 und 75 Jahre) und legten auch ein Attest bei (beide leiden unter gravierenden internistischen Erkrankungen, die kontinuierlich ärztliche Betreuung erforderlich machen.