In der Frage http://www.frag-einen-anwalt.de/Verwertbarkeit-ALGII-Erbengemeinschaft---f273619.html betont Rieken in „Auf der Ebene der Verwertbarkeit, auf die sich die Jobcenter berufen sind diese beweisbelastet (BSG SozR 4100 § 132 Nr. ... Hat die Behörde nicht daher das Recht und auch die Pflicht zur Aufklärung der Sache den Antragsteller zu fragen, immerhin geht auch das BSG davon aus, dass Dinge, die im Bereich des Antragstellers wurzeln eine Beweislastumkehr auslösen, allerdings nur bei Dingen, wo die Beweisbarkeit später droht verwischt zu werden. ... Es müsste also die Behörde doch wohl nachweisen, dass meine Tante die Verwertung also die Auseinandersetzung doch will. meine Tante wohnt nicht bei mir, dieser Beweis liegt also nicht unbedingt in meiner Spähre, un dich denke die Behörde hat ein Recht sich das Grundbuch anzuschauen und meine Tante in so einem Falle auch zu befragen, hier ist sie ja auf meine Mitwirkung gar nicht angewiesen oder sehe ich hier was falsch ?