Sehr geehrte Frau Dr. Seiter, wir beabsichtigen aus einer sehr nachrangigen position eine zwangsversteigerung zu betreiben und in der versteigerung selbst das zu versteigernde grundstück nebst haus zu erwerben. für uns macht es aber wirtschaftlich nur sinn, wenn die gesicherten forderungen von den einzelnen gläubigern im vorfeld vertraglich reduziert werden. ist so etwas überhaupt möglich? dazu muss man wissen, dass die vorrangigen gläubiger kein geld mehr sehen werden, da das besicherte haus ein überbau ist, der nach rechtkäftigem urteil abgerissen werden muss und die abrisskosten gerade dem grundstückswert entsprechen. der schulder kann nicht abreißen, da er insolvent ist. der überbau steht auf unseren grundstück. also macht es sinn für uns haus und grundstück des nachbarn zu ersteigern, aber nur wenn die andern gläubiger im vorfeld ihre forderungen reduzieren würden. es muss noch dazu gesagt werden, dass wir der einzig denkbare bieter sein werden. nur von uns kann überhaupt noch geld kommen. das pfand hat durch den überbau fast vollständig seinen wert eingebüßt. nochmals meine frage. ist eine vertragliche reduzierung der forderungen der vorrangigen gläubiger überhaupt möglich,üblich?