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Gemeinschafts- bzw. Rücklagenkonto bei Hausverkauf

| 28. Dezember 2022 11:06 |
Preis: 48,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


13:18

Meine Frau und ihr Bruder hatten für die Kosten (Reparaturen, Strom-, Gas- und Wasserkosten usw.) eines gemeinsamen Ferienhauses eine Konto eingerichtet, auf das jeder einen monatlichen Betrag und bei Nutzung ebenfalls einen vorher festgelegten Betrag zahlen musste. Nun hat meine Frau ihren Anteil an meinen Schwager verkauft. Was passiert mit dem Geimeinschaftskonto, hat sie Anspruch auf die Hälfte des Guthabens oder geht dieses Geld automatisch auf den Käufer (Schwager) über?

28. Dezember 2022 | 12:00

Antwort

von


(463)
Nürnberger Strasse 71
96114 Hirschaid
Tel: 095432380254
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Im deutschen Recht gilt das sog. Abstraktions- und Trennungsprinzip. D.h. verschiedene Rechtsverhältnisse und Verträge bestehen unabhängig und schlagen nicht aufeinander durch, d.h. das rechtliche "Schicksal" ist jeweils individuell zu bestimmen. Eine Ausnahme hiervon muss explizit vereinbart werden, in dem ein Rechtsverhältnis z.B. ausdrücklich an den Nicht-/Bestand eines anderen anknüpft.

Bezogen auf Ihren Fall bedeutet das, dass die Rechtsverhältnisse am Grundstück und die am Konto isoliert voneinander zu trennen sind. Das bedeutet, dass unabhängig von der Eigentumslage / dem Verkauf des Grundstücks Ihre Frau und Ihr Schwager weiterhin gemeinsam Gläubiger eines Guthabens auf dem Konto sind. Entsprechend der gesetzlichen Vermutung steht das Kontoguthaben im Zweifel beiden Inhabern im Innenverhältnis zu gleichen Teilen zu.
Etwas anderes gilt dann, wenn im Kaufvertrag über das Grundstück auch Vereinbarungen hinsichtlich des Kontoguthabens getroffen worden sind.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist

Rückfrage vom Fragesteller 28. Dezember 2022 | 12:36

Weder im Kaufvertrag noch vorher wurde irgendetwas Besonderes über das Konto vereinbart, also wäre die Hälfte des Guthabens einklagbar?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Dezember 2022 | 13:18

Hallo

und danke für die Nachfrage. Da im Kaufvertrag und auch sonst keine Regelungen zum Konto getroffen wurden, steht im Zweifel beiden Inhabern das Guthaben zu gleichen Teilen zu. Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Gemeinschaftskonto um ein "Oder"-Konto handelt. In diesem Fall würde ich empfehlen, vor einer Klage der Einzelverfügungsberechtigung zu widersprechen und sodann eine Einigung mit Ihrem Schwager zu suchen. Kann eine solche nicht gefunden werden, bliebe noch der Klageweg.

Freundliche Grüße

Thomas Henning
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 28. Dezember 2022 | 13:47

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Insolvenzrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Grundstücksrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht