Befristeter Arbeitsvertrag "Ende der Elternzeit von ...."
vom 29.3.2014
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertag unterschrieben. Die Elternzeit der zu vertretenden Person hat zu den Zeitpunkt zwei Jahre betragen. In meinen Vertrag steht keine Vertragsendzeit sondern " Ende der Elternzeit von...".