. - wg Wohnungssanierung sind wir für 3 Tage vor Ort - folgenden Briefeinwurf der HV gefunden: Leckortungsfirma muss in WOhnung u meldet sich wg Termin (das unsere eine Wohnung vermietet ist und die andere leerstehend, ist der HV durch Telefonate bekannt und auch unsere diversen Kontaktdaten) 27.02. - Mail an HV, dass Sie Termine direkt mit uns abstimmen kann, - da wir beide im baulichen Bereich tätig sind, Bilder u MItteilung im Mail an HV, dass Leckortung unnötige Kosten, da Wände trocken u auch Decke im Keller trocken, es tropft nur aus der Brauchwasserleitung - auf Grund der verosteten Leitung Anfrage, wann Sichtprüfung stattgefunden hat - Ablehnung der Abgabe einer Generalvollmacht an HV zur Schadensregulierung samt genereller Kostenübernahme der Schäden am Sondereigentum - nochmalige Bekanntgabe aller Kontaktdaten wg Terminen - Antwort der HV, dass Leckortungsfirma (100 km entfernt) beauftragt ist - Vorwurf, mit uns ist nicht zusammen zu arbeiten - die Mail geht an unsere Miteigentümer und die Verwatungsbeirat 28.02. - mehrere Beiräte besichtigen mit uns die Gemeinschaftsräume - Mail von uns an HV, dass Leckortung unnötige Kosten, da Leckstelle bekannt - Mail der HV, dass Sie uns informiert, wie es weiter geht - Mail des Miteigentümers (Bau-Ingenieur) an HV mit BItte um Sachstand und Angebote mitzuteilen 29.02 telefonische Info des Verwaltungsbeirat, dass folgende Mail des Verwaltungsbeirat an HV geht - Mitteilung über Besichtigung der Gemeinschaftsräume - Leckortung nur, wenn Kostenübernahme durch HV - Aufforderung Info über Sachstand an Verwaltungsbeirat - Einberufung Versammlung um Eigentümer zu informieren 04.03.