Dazu habe ich zwei Fragen. ... Zweite Frage: Ich möchte, dass der Gutachter auf der Baustelle frei schalten und walten kann und auch in meinem Namen Mängel rügen kann etc. ... Die Vollmacht umfasst ausdrücklich das Recht a) uns gegenüber Gerichten, Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen, Privatpersonen und Unternehmen zu vertreten, sowie alle Handlungen für uns vorzunehmen. b) Verträge abzuschließen, Verzichte zu erklären, Vergleiche einzugehen und Nachlässe zu bewilligen c) Zustellungen aller Art, auch zu eigenen Händen anzunehmen (Postvollmacht) d) Die Vollmacht schließt die Befreiung des Bevollmächtigten von den Beschränkungen des § 181 BGB ein e) Die Vollmacht kann jederzeit von uns oder nach meinem Ableben von unseren Erben widerrufen werden. f) Der Bevollmächtigte ist uns gegenüber verpflichtet, den Gebrauch der Vollmacht schriftlich innerhalb von 24 Stunden nach der Nutzanwendung unter Benennung des Grundes und der Beteiligten gemäß a) – d) mitzuteilen (E-Mail ist ausreichend).