Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Zahlungsverkehr über deutsches Bankkonto

14. November 2011 03:10 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von

Ich bin Deutscher, lebe aber in Argentinien und zahle dort auch Steuern. Als Inhaber eines Unternehmens, das Sprachdienstleistungen ausschliesslich in Argentinien (vor Ort) erbringt, nutze ich ein deutsches Bankkonto (zZ ein Privatkonto mit Möglichkeit daraus ein Geschäftskonto zu machen), um Zahlungen von Kunden aus ganz Europa entgegenzunehmen. Einmal pro Monat transferiere ich die Gelder nach Argentinien. Meine Frage: Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich in Deutschland auf die erhaltenen Zahlungen keine Steuern zahlen muss? Bzw. worauf muss ich achten, damit ich nicht steuerpflichtig werde.

14. November 2011 | 07:30

Antwort

von


(141)
Muldestr. 19
51371 Leverkusen
Tel: 0214 / 2061697
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Reinhard-Schweizer-__l103443.html
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten möchte:

Ich teile Ihre Ansicht, dass Sie in Deutschland auf die erhaltenen Zahlungen keine Steuern bezahlen müssen, weil sie in Argentinien leben und die Sprachdienstleistungen ausschließlich in Argentinien (vor Ort) erbringen.
Dass der Zahlungsverkehr über ein deutsches Bankkonto erfolgt, ist dabei unerheblich.

Steuerpflichtig wären Sie dann, wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz (§ 8 AO ) oder einen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO ) begründen würden oder aber Ihre Sprachdienstleistungen hier in Deutschland erbringen würden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe

mit besten Grüßen

Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt
Muldestr. 19
51371 Leverkusen

Tel: 0214 / 20 61 697
Fax: 0214 / 20 61 698
E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net


Rückfrage vom Fragesteller 14. November 2011 | 14:33

Vielen Dank.
In dieser Hinsicht ist es also auch irrelevant, ob das Konto in der deutschen Bank ein Privatkonto oder Geschaeftskonto ist?
Hat die deutsche Steuerbehörde das Recht, mich um offizielle Rechnungen zu den jeweiligen Überweisungen zu bitten?
Gruss und Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. November 2011 | 14:48

Ja, es ist unerheblich, ob es sich um ein Privat- oder Geschäftskonto handelt, weil die Steuerpflicht nicht an den Zahlungsverkehr anknüpft.

So ohne weiteres kann das Finanzamt die Rechnungen nicht verlangen, es sei denn, es besteht ein konkreter Anlass.

Mit besten Grüßen

Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt
Muldestr. 19
51371 Leverkusen

Tel: 0214 / 20 61 697
Fax: 0214 / 20 61 698
E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net

ANTWORT VON

(141)

Muldestr. 19
51371 Leverkusen
Tel: 0214 / 2061697
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Reinhard-Schweizer-__l103443.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER