Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Einbehaltung der Schlussrate bei Mängel

2. Dezember 2006 20:28 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Baurecht, Architektenrecht


Guten Tag.
Meine Frage: Die Schlussrate ist laut Baugesellschaft fällig. Nachdem ich wegen noch anstehender Mängel, die auch protokolliert sind, dagegen beim Bauträger schriftlich Widerspruch eigelegt habe droht dieser mir mit Anzeige und Klage.
Wie ist die Rechtslage ? Darf ich die Restsumme einbehalten bis alle Männgel behoben sind. Es geht hierhei um rund 5.000€

Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,

auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!

Wenn das Werk mit Mängeln versehen ist und sie es daher nicht abgenommen haben, ist auch der Werklohn nicht fällig – mag die Gegenseite dies auch behaupten. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und schalten Sie ggf. einen Bausachverständigen zur Dokumentation der Mängel ein! Wenn die Auftragnehmer mit Strafanzeige drohen, offenbart dies sehr wenig berufliche Professionalität. Bleiben Sie daher gelassen!

Sie sollten erwägen, Ihren Rechten mit einem Anwalt Ihres Vertrauens Nachdruck zu verleihen!

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!

Hochachtungsvoll

Rechtsanwalt Hinrichs

rahinrichs@gmx.de

Rückfrage vom Fragesteller 3. Dezember 2006 | 18:20

Antwort an Anwalt.
Es sind zwar keine gravierenden Mängel, dennoch sind es Mängel, die wie schon vorrausgegangen erwähnt Mängel die protokolliert und dem Bauträger und Bauleiter bekannt sind. Z.B.
1. Schlafzimmertür klemmt zeitweise
2. der Rollladen im Schlafzimmer verdunkelt nicht komplett
3. die Türsprechanlage funktioniert nicht richtig
4. an sämtlichen Innentüren fehlen die Stopfen für die Scharnierabdeckung
5. an 4 von 5 Fenstern ist am Fensterflügel die Eckkanten abgebrochen
6. der Sicherungskasten in der Wohnung ist verkehrt herum montiert
7. der Lichtschalter für die Balkonbeleuchtung ( Schalterbeleuchtung ) brennt ständig
8. die Balkonverkleidung wurde beim Plattenlegen verkratzt , diese sei laut Bauleiter „ Toleranz „
Laut Bescheinigung , die vom Bauleiter unterschrieben wurde, sind alle Mängel behoben. Genau diese ist aber nicht der Fall!
Im § 2 Punkt Kaufpreis steht unter Punkt 2 drin: Der Kaufpreis ist in folgenden Raten zu zahlen: Abs. 7
3,50 % nach vollständiger Fertigstellung der vom Verkäufer zu erbringenden Leistungen!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Dezember 2006 | 17:49

Danke für Ihre Nachfrage. Sie werden nicht umhin kommen, einen angemessen Teil (der überwiegende) an den Unternehmer zu zahlen. Sie können aber einen Teil, der für die Mängelbeseitigung zu taxieren ist, einbehalten dürfen. Allerdings ist für den übrigen Teil ein Mängeleinbehalt treuwidrig. Für die genaue Höhe müssten Sie einen Sachverständigen befragen oder eine Vertretung vor Ort suchen.

Hochachtungsvoll

FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER