In der Zeit habe ich ein Staatliches Abendgymnasium besucht in Berlin und musste mein Bafög an diese Privatschule in Dortmund zahlen.... Die Richterin (sehr junge Frau)ist zu der Konklusion gekommen,zusammen mit der Anwältin,das mein Anspruch auf Herausgabe verjährt ist ,weil ich hätte im spätestens 2018 klagen müssen, Was ist nicht tat , Und was mein verschuldeten sei (keine Berücksichtigung des Zeitpunkts ab der Zumutbaren Kenntnisnahme) Wären die Zahlungen berechtigt,dann hatte ich erst gar keinen Anspruch auf die Herausgabe ,weil die Dame hätte das Geld zu recht bekommen,oder ??? ... Problematisch ist die Tatsache dass um einen Gutachter beauftragen zu können,muss ich den Vertrag im Orginal haben (abgesehen von der Vorlage aus dem 2020 ) Niemand kann mir helfen ,diese Dame und die Anwältin dazu zu bewegen obwohl ich diese mehrmals angeschrieben habe mit der Bitte ,mir den Vertrag zur Überprüfung zu geben,Nachdem mir noch diese mit einer Anzeige gedroht hat Wenn das Gericht der Art arbeitet wie bis jetzt wäre es keine Überraschung wenn tatsächlich diese Frau mich wegen dem Vortäuschen einer Straftat,hinbekommt.