Vertrag ohne Probezeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz / Aachen
Guten Abend, ich habe zum Anfang September einen neuen Vertrag unterschrieben, in dem keine Probezeit und somit eine Kündigungsfrist von 2 Monaten vom ersten Tag an festgeschrieben ist. Kann ich dennoch innerhalb der ersten 6 Arbeitsmonate innerhalb von 2 Wochen kündigen? Habe ich grundsätzlich ein Anrecht auf eine Probezeit, auch wenn diese nicht vertraglich fixiert ist?