Gewerbe Kündigung Mietvertrag
vom 20.7.2007
30 €
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<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 543 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund">§ 543 II nr.3a BGB</a> fristlos gekündigt. ... Daher sei die Kündigung unwirksam! Nun die Frage: Ist die Kündigung rechtskräftig oder steht dem Mieter, entgegen <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 556b BGB: Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht">§ 556b BGB</a> ein Zurückbehaltungsrecht zu, obwohl wir nie von ihm schriftlich aufgefordert wurden, eine NK-Abrechnung zu erstellen?