Vater (pflegebedürftig) und Mutter (verstorben) übergaben vertraglich (notariell) das Anwesen (Landwirtschaft, Haus mit mehreren Zimmern, Grundstück,) an Tochter 3 (verstorben vor 8 Jahren)(im folgend zitierten Vertrag ÜBERNEHMER genannt). ... Übergabe Heute, den sechszehnten Dezember neunzehnhundertsechsundneunzig 16.12. 1996 (…) Nach Unterrichtung über den Grundbuchinhalt beurkunde ich ihre bei gleichzeitiger Anwesenheit vor mir abgebebenen Erklärungen wie folgt (…) II: Herr und Frau X nachfolgend Übergeber genannt übergibt hiermit an ihre Tochter XY-nachfolgend der Übernehmer genannt- zu Alleineigentum das landwirtschaftliche Anwesen X mit dem gesamten , am obigen Grundbuchblatt vorgetragenen Grundbesitz samt allen wesentlichen und unwesentlichen Bestandteilen, dem Zubehör, dem lebenden und toten Inventar, mit allen Vorräten und mit allen Rechten. ... Die Übergeber erhalten als Berechtigte in Gütergemeinschaft und auf ihre fernere Lebensdauer ab Besitzübergabe, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, vom Übernehmer die folgenden Austragsleistungen: 1 Die Übergeber erhalten das Wohnungsrecht in dem Haus x und zwar unter Ausschluss des Eigentümers in Wohnzimmer und Schlafzimmer, im Obergeschoss rechts gelegen, verbunden mit dem Recht auf alleinige Benützung des bisherigen Waschhauses zur Einstellung eines Personenkraftwagens und verbunden mit dem Recht auf Mitbenützung der Küche und aller sonstigen, zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Hausinwohner bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen und verbunden mit dem Recht auf freiem Umgang im Haus und auf dem Hof.(…) 2.