Notarielle Immobilienübertragung zu Lebzeiten
beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Verehrte Anwältin, verehrter Anwalt ! Ich möchte gerne mein Grundstück und Haus vor meinem Ableben vorzeitig an meine Söhne notariell übertragen und mir ein lebenslanges Wohnrecht einräumen lassen. Dabei möchte ich gerne weiterhin alle Rechte (und Pflichten) und weiterhin freie Verfügungsgewalt über Grundstück und Haus behalten.