. - Die Begründung lautet, dass unser Bauleiter seiner Aufsichts- und Informationspflicht in der Bauphase nicht ausreichend nachgekommen ist, wodurch der Schaden sowohl vom Bauleiter als auch von den beteiligten Subunternehmen zunächst unbemerkt blieb. - Erst in der vergangenen Woche wurde der Schimmelbefall beim Einbau der Dachbodentreppe von den Trockenbauern festgestellt, woraufhin diese unseren Bauleiter in Kenntnis setzten, welcher uns dann per SMS über den Schaden informierte. - Nach Ansicht unseres Baugutachters hätte der Bauleiter die notwendige Entfernung der Plastikfolie bereits frühzeitig in der Bauphase entweder direkt bei uns als Bauherren anzeigen müssen (damit wir tätig werden können) oder die Plastikfolie selbst entfernen (lassen) müssen. - Unser Baugutachter sieht somit keinerlei Verschulden bei uns als Bauherren, da wir nicht über die notwendigen fachlichen Kenntnisse verfügen und zudem nicht in der Verantwortung stehen, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um einen reibungslosen und schadensfreien Bauablauf sicherzustellen. • Unser Bauleiter hingegen sieht die Verantwortung bei uns als Bauherren, da es sich bei der erbrachten Leistung (= Montage von Rauspund im Dachboden) um eine außervertragliche Leistung handelt. - Das heißt, ich als Bauherr habe die ausführende Zimmerei in meinem Namen mit den Arbeiten beauftragt. - Laut unseres Bauleiters handele es sich damit offiziell um eine Eigenleistung, weshalb der Bauträger keinerlei Schuld an dem Schadensfall trage. • Die beauftragte Firma weist die Schuld ebenfalls von sich und beharrt darauf, dass sie ihre Leistung fachgerecht ausgeführt hat.