Autokauf Unfallschaden festgestellt
20.01.2021 20:41
| Preis:
25,00 € |
Beantwortet von
Ich habe vor wenigen Wochen einen 5-jährigen PKW für 14.000€ erworben, der optisch in gutem Zustand ist. In der Anzeige und im Kaufvertrag wurden keine Schäden oder Reparaturen explizit kommuniziert, aber ein Besuch bei meiner Werkstatt offenbarte nun, dass Schweißarbeiten und ein Unfallschaden vorliegen. Im Kaufvertrag steht dazu der Hinweis "Auto wurde vom Abholer komplett begutachtet und Probe gefahren. Verschiedene Nachlackierungen und Vorschäden. Fahrzeug hat Gebrauchsspuren, Dellen und Kratzer".
Aber was ist so ein Vertragsbestandteil wert, den ich als Laie nicht nachvollziehen oder verhandeln kann und der auch nicht detaillierte dokumentiert ist? Hätte der Händler nicht die ihm bekannten "Schäden" (ab wann ist etwas ein Schaden an einem Auto) dann auflisten müssen und inwieweit geht seine Haftung für ihm unbekannte Schäden?
Dieser Hinweis wurde im Kaufprozess nicht sonderlich besprochen, sondern findet sich am Ende des Kleingedruckten. Ich habe das als Laie lediglich als allgemeinen Hinweis verstanden. Denn bereits telefonisch wurde mir versichert "an dem Auto ist nix, tiptop!". Vor Ort wurde auf meine Nachfrage bezüglich Unfallschäden mündlich darauf hingewiesen, dass vorne rechts am Kotflügel "mal etwas" behoben wurde, außerdem waren im Serviceheft Dellen markiert, die aber ebenfalls bereits behoben waren. Ein Unfallschaden wurde nicht explizit bejaht.
Das Auto wies zum Zeitpunkt der Besichtigung keinerlei nennenswerte Kratzer, Dellen oder Lackschäden auf. Auf die explizite Frage nach Unfallschäden und einer Beschädigung im Bereich des hinteren linken Kotflügels wurde vom Händler mündlich verneint, dass sich im Gutachten zu diesem Auto dort etwas finde, lediglich am Kotflügel vorne rechts wäre etwas gemacht worden (er kaufe alle Autos mit Gutachten). Weshalb ich mich mit der Aussage, dass leider zufrieden gegeben habe. Das ganze klang nach "Stoßstangen Austausch und Beulendoktor"
Außerdem musste Kühlflüssigkeit des Motors aufgefüllt werden (was für mich als Laie nicht ungewöhnlich erschien).
Nun habe ich das Auto meiner örtlichen Werkstatt vorgestellt und diese hat relativ schnell Schweißarbeiten am Kotflügel hinten links und Rostbildung festgestellt. Außerdem halten in diesem Bereich die Innenverkleidungen nicht richtig und aus diesem Bereich sind bei Fahrt Knackgeräusche zu hören. Laut der Werkstatt sieht es danach aus, als sei die komplette Seite ausgetauscht worden und ein großer Unfallschaden repariert worden sein. Die Dichtigkeitsprüfung für das Kühlmittel steht noch aus.
Ich verstehe, dass durch den Satz im Vertrag unfallschäden nicht explizit ausgeschlossen wurden. Dies war für mich leider nicht erkennbar, weil gegenteilige mündliche Kommunikation vorlag. Beweisen kann ich, dass der Händler mit uns um das Auto herumging und Nachfragen nur aus seinem Büro ausweichend beantwortet hat "Die Spaltmaße an meinem Neuwagen passen auch nicht!". Meine Werkstatt fand mit 3 Handgriffen innerhalb von 2 Minuten die Schäden inklusive Beweise für Schweißarbeiten - der Händler sagte "mir ist nichts bekannt".
Wie sollen wir bezüglich der Wertminderung durch diesen Unfallschaden verfahren, ich fühle mich getäuscht (rückblickend ist man immer schlauer) oder bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages vorgehen?
Ich besitze eine RSV.