[Die Zeitfolge beträgt: bei Küche Bad und Toilette 3Jahre] [bei allen übrigen Räumen 5 Jahre] [Die Fristen werden berechnet vom Zeitpunkt des Beginn des Mietverhältnisses bzw. soweit Schönheitsreparaturen nach diesem Zeitpunkt von dem Mieter fachgerecht durchgeführt worden sind, von diesem Zeitpunkt an.] Der Mieter hat ferner vom Vermieter gestellte Textilfußböden bei Bedarf, spätestens aber alle 3 Jahre, fachgerecht zu reinigen. b) [Der Mieter ist auch bei Beendigung des verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn die Fristen nach $16 Ziffer 4a seit der Übergabe der Mietsache bzw. seit den letzten durchgeführten Schönheitsreparaturen verstrichen sind.] c) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung im fachgerecht renovierten Zustand zu übergeben. [Weist der Mieter jedoch nach, dass die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der oben genannten Fristen - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses - durchgeführt worden sind, und befindet sich die Wohnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muss er anteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde; dasselbe gilt, wenn und soweit bei Vertragsbeendigung die obigen Fristen seit Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vollendet sind.