Erstattungsanspruch - Maklercourtage - bewußtes Verschweigen von Mängeln am Mietobjek
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Fraglich ist, ob der Mieter einen Erstattungsanspruch gegen den Makler (Wohnungsvermittler) hat, insbesondere im Hinblick auf das BGH Urteil vom 22.09.2005 – III ZR 295/04.