Heute dann, wo die Ware beim Kunden angekommen ist, und er angibt, daß es keine Kindermarkenbekleidung ist, wird darauf hingewiesen, von seiner Seite aus, daß ja ein Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgte und Sie unverzüglich eine Rückzahlung des Kaufbetrages wünschen. ... Ich bin bereits am 02.12.07 nach abgelaufener Frist vom Kaufvertrag mit Ihnen zurückgetreten. ... Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um die Rückgabe eines Restpostens handelt, falls Sie das im Sinn haben, sondern um den bereits ausgesprochenen Rücktritt vom Kaufvertrag, der völlig korrekt mit Einhaltug einer vorherigen, angemessenen Frist ausgesprochen wurde.