Konkurrenzklausel
vom 6.2.2024
für 95 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Hallo, Ich hoffe Sie können meine Frage beantworten. Ich habe mich im gleichen Bereich wie mein Arbeitgeber selbsständig gemacht und wir haben einen Nachunternehmer Vertrag abgeschlossen und ich arbeite als Subunternehmer sporadisch für diesen weiter. Im Vertrag ist eine Konkurrenzklausel vorhanden: Dem Vertragspartner ist es bis zu einem Jahr nach Vertragsbeendigung untersagt, Kunden des anderen Vertragspartners abzuwerben bzw. selbsständig zu betreuen.