Schönheitsreparaturen bei Auszug aus der Mietwohnung
vom 29.4.2013
35 €
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beantwortet von
Guten Tag, wir möchten unsere angemietete Wohnung kündigen. ... Hier die Formulierungen aus dem Standard-Vertrag (Haus und Grund, Niedersachsen, 2004): (1) Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen fachgerecht, dem Zweck und der Art der Mieträume entsprechend, regelmäßig auszuführen. (2) Der Vermieter ist berechtigt, die Ausführung der Schönheitsreparaturen für Küchen, Badezimmer, Toiletten und Dielen in einem Zeitraum von drei Jahren, für andere Räume in einem solchen von fünf Jahren, zu verlangen, soweit nicht nach dem Grad der Abnutzung eine frühere Ausführung erforderlich ist. ... Nicht nach, so kann der Vermieter nach fruchtloser Aufforderung des Mieters zur Durchführung der Arbeiten Ersatz der erforderlichen Kosten verlangen. (5) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung in jedem Falle soweit renoviert an den Vermieter zurückzugeben, daß dem Mietnachfolger der Einzug ohne weiteres zugemutet werden kann. (6) Zu den Schönheitsreparaturen gehören... (7) Soweit die Wohnung mit Textilbelägen ausgelegt ist, sind diese regelmäßig fachmännisch auf Kosten des Mieters zu reinigen.