Sonderkündigungsrecht Elternzeit/Elternzeit in gekündigtem Arbeitsverhältnis
vom 28.3.2008
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Kann ich auch in einem gekündigten Arbeitsverhältnis Elternzeit beantragen, ohne den Sachverhalt der Kündigung und -sfrist zu verändert? Beispiel: ich kündige zum 1.1.2009, beantrage aber erst nach Zustellung der Kündigung an den AG die Elternzeit, z.B. von 1.7. bis 30.09.2008, bin ich dann trotzdem zum 1.1.2009 verfügbar? ... c)In letzterem Fall würde ich dann also am Tag vor Antritt der Elternzeit im Rahmen des Sonderkündigungsrechts rechtswirksam zum Ende der Elternzeit kündigen können?