Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie haben keine konkrete Frage formuliert, aber ich gehe davon aus, dass Sie möchten, ob und wie Sie gegen die Forderung der Betreiberin der Plattform Only Dates, der Ideo Labs GmbH, vorgehen sollen.
Ich gehe weiter davon aus, dass Sie vermutlich ein Testabo für 1,00 € abgeschlossen haben, dass sich angeblich nun um 6 Monate verlängert haben soll.
Vermutlich wird man Ihnen auch mitteilen oder mitgeteilt haben, dass die Widerrufsfrist bereits abgelaufen sei etc. und Sie vollständig zahlen müssten.
Ich gehe hier aus verschiedenen Gründen nicht davon aus, dass eine Verlängerung um 6 Monate tatsächlich wirksam erfolgt, wobei dies natürlich jeweils im konkreten Sachverhalt geprüft werden muss.
Ich würde Ihnen empfehlen, schriftlich (nachweisbar per Einschreiben) der Gegenseite unter anderem die Anfechtung des Vertrages mitzuteilen, weil Sie arglistig darüber getäuscht wurden, dass sich die 1,00 € Mitgliedschaft kostenpflichtig verlängert.
Zudem sollten Sie hilfsweise auch den Widerruf erklären, weil eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nicht erfolgt ist und diese entgegen der Ansicht des Betreibers auch nicht vorzeitig erloschen ist.
Weiterhin sollten Sie weiterhin hilfsweise noch einmal kündigen und zudem eine etwaige Einzugsermächtigung widerrufen.
Des Weiteren sollten Sie Auskunft gem. § 34 BDSG
über sämtliche gespeicherten Daten und deren Weiterleitung verlangen.
Über den 1,00 € hinaus gezahlte Beträge sollten Sie mit Fristsetzung zurückverlangen.
Im Anschluss müssen Sie sich dann überlegen, ob Sie es aushalten, ggf. von der Firma, Inkasso etc. weiter belästigt zu werden oder ob Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, damit dann irgendwann Ruhe einkehrt.
Es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden und das Nichtbestehen der Forderung gerichtlich feststellen zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort zunächst weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 08.03.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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