Ich habe nun folgendes unternommen: Zum einen hatte ich dem Käufer, weil mir der Vorfall persönlich Leid tut, "etwaige Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung" abgetreten, sodass er sich, wenn wirklich ein Motorschaden vorliegen sollte, an den Verkäufer wenden und Gewährleistungsansprüche geltend machen kann (es wäre ihm somit gar kein Schaden entstanden). Zum anderen, und jetzt komme ich zu meinem eigentlichen Problem, hatte ich dem gegerischen Rechtsanwalt schriftlich geantwortet, dass ich auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung und vor allem auf mein reines Gewissen verweise, nichts von einem Schaden gewusst zu haben und "dass das Fahrzeug bis zu der Übergabe an Herrn A nachweislich optisch und technisch makellos war" (natürlich hatte ich auch geschrieben, nicht den Kaufpreis zu erstatten und nicht das Motorrad zurück zu nehmen).