Kündigung durch Ehefrau Vermieter
vom 14.12.2019
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Sehr geehrte Anwälte, Ich wüsste gerne, ob die folgende Kündigung wirksam sein kann, bitte mit Urteilen als Grundlage. ... Kündigung erfolgt durch Herrn Vermieter und seine Ehefrau, es wird in dieser Kündigung explizit davon gesprochen, dass das Mietverhältnis zwischen Herrn und Frau Vermieter und den Mietern bestehe. ... Ich finde selbst nur, allerdings höchstrichterliche, Urteile, dass eine Kündigung durch beide Vermieter ausgesprochen werden muss, ansonsten sei sie unwirksam.