Nach seinem Tod 2014 waren seine Erben nicht bereit, die Darlehen zurückzuzahlen (in der Erbmasse war reichlich Bares zur Tilgung vorhanden). ... Um den unvorhersehbaren Aufwand, sowie alle unkalkulierbaren Umstände bei einer Auslandsabwicklung zu vermeiden, vor allem die zusätzlichen Kosten, kündigte ich das Mandat. ... Außerdem eröffnete er mir, dass die zwei noch gültigen Verträge vor Rückzahlung erst einmal, gemäß der in unseren Verträgen vereinbarten Frist, gekündigt werden müssten, was ich sogleich bei allen Erben tat.