Beratungshilfe
vom 11.4.2012
53 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Ich hatte Beratungshilfe beantragt, da mein Vermieter unmögliche Nachzahlungen der Umlagenabrechnung fordert und die Miete nach eigenem Ermessen erhöht. Da ich EU-Rente und Grundsicherung beziehe, habe ich Beratungshilfe beantragt und bin zu einem Anwalt für Mietrecht. Er setzt der Vermietung fristen wo die Vermietung nicht darauf eingeht, da die Umlagenabrechnungen von Vorjahren falsch berechnet wurden und die Aktuelle somit ungültig ist.