Sehr geehrte/-r RA/RAin, in unserer vermieteten Eigentumswohnung sind wir durch den Mieter informiert worden, daß starker Schimmelbefall vorliegt. Dies wurde mittlerweile durch den Verwalter dokumentiert und die Sanierung ist zwingend. Kurz nach Einzug (Sommer 2008) wurde uns der erste leichte Schimmelbefall mitgeteilt, wir haben dies besichtigt (mit Verwalter), Maßnahmen wie Lüften&Heizen vereinbart, Schimmelmittel zur Verfügung gestellt und (leider mndl.) ausgemacht, daß sie sich melden würden, wenn der Schimmelbefall nicht zu beseitigen ist.