Rücktritt von einer Mitgliedsvereinbarung eines privaten Berufskollegs
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hätten wir dann also noch die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, da sich die Frist ab dem 06.09.2010 für 14 Tage neu berechnet oder steht uns in diesem Fall gar kein Rücktrittsrecht mehr zu?