. - Mietbeginn 01.04.2011 - Mietende 31.03.2013 - Kaltmiete EUR 600,- - Nebenkosten EUR 150,- - 09.12.2012 informiere ich die Mietern, dass sich meine private Situation sich geändert hat und daher ich das bestehende Mietverhältnis zum 31.03.2013 kündigen werde. - 18.12.2012 (Information vom Vermieter erhalten, dass ein Gegenstand in das Waschbecken gefallen ist und dabei ein Sprung im Waschbecken verursacht wurde. ... Übergabeprotokoll ist von Vermieter und Mieter ohne weitere Anmerkungen unterschrieben worden. ... Mietvertrag hat folgende Punkte (sonst, normaler Standardvertrag) § 8 Ausbesserungen und bauliche Veränderungen - Schönheitsreparaturen trägt der Mieter. - Der Mieter hat Maßnahmen in der Wohnung oder im Haus zu Dulden, die erforderlich sind, um sie oder das Gebäude zu erhalten (Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen). § 20 Auszug des Mieters - Zieht der Mieter aus, muss er die Räume besenrein (siehe Sonstige Vereinbarungen) und mit sämtlichen Schlüsseln dem Vermieter oder seinem Verwalter zurückgeben. § 22 Sonstige Vereinbarung - Kleinreparaturen bis EUR 500,- werden vom Mieter übernommen - Der Vermieter erlässt dem Mieter die Monatsrate April 2011, dafür wird die Wohnung vom Vermieter nicht gestrichen, keine Dübellöcher ausgebessert sowie nicht besenrein und geputzt übergeben. - Der Mieter hat bei Auszug die Wohnung besenrein, weiß gestrichen sowie frei von Dübellöchern zu übergeben.