Schönen guten Tag sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, ich habe mal eine Frage und hoffe, das Sie mir weiterhelfen könnte. und zwar wohne ich und mein Mann und meine 2 Kinder mit 2 Katzen in rostock bei fides in einer mitewohnung in unserem haus wohnt schon eine familie mit hund und auch in anderen objekten, also häusern sind viele hunde zu finden. wir hatten 2005 mal eine pflegehund, selbe verwaltung nur andere straße und hatten damals gefragt ob wir einen hund halten dürfen da man das bei uns laut mitvertragh anfragen muss, auch erwähnten wir, das es ein pflegehund ist. man sagte uns damals ja, so lange es keine kampfhundartige rasse ist und wir hattend as auch schriftlich, extra geholt, falls was mit den mietern ist, aber die sind sehr kulant gewesen. seit 2007 wohnen wir hier in einem anderen objekt, dennoch fides und wollten nun gerne wieder einen pflegehund aufnehmen oder auch mal betreuen, also sitten. ich habe also wiederum eine anfrage gestellt, ob die hundehaltung genehmigt wird, da ich gerne einen pflege- oder betreuerhund aufnehmen möchte, länger oder auch mal nur kurze zeit. heute kam folgendes schreiben: Sehr geehrte Frau......., sehr geehter Herr......., Ihre Nachricht vom 08.02.2010 haben wir erhalten und teilen Ihnen folgendes mit: Eine Zustimmung zur Pflege von Hunden in Ihrer 3- Raum-WHG., sei es auch nur für kurze Zeit, möchten wir hiermit "ausdrücklich widersprechen".