Leistungsfähigkeit nicht gegeben wegen großer Wohnung - zulässig?
vom 17.6.2013
55 €
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SgRA, KV ist arbeitsunfähig, KM hat sich getrennt,beide Klein-Ki leben bei Ihr.Wohnungsnutzung wurde ihr und den Kindern zugesprochen (Wohnung mehr als 100 qm; Mietkosten € 1.200; Jugendamt plädiert die Wohnung zu behalten, damit die Kinder in der gewohnten Umgebung aufwachsen) KM wäre u.U. leistungsfähig, da offizielles NettoEinkommen ca.€ 1850 plus Firmenfahrzeug. ... +Vorsorge = ergibt eine Zwischensumme Selbsthalt von ca. € 1.250,00 In dem Basis-Betrag-Selbstbehalt von € 1.000 sind € 360 für Wohnung enthalten. ... Doch sicher nicht eine Verdreifachung, zumal für die Kinder innerhalb des Kindergeldes und des Unterhalts Anteile für Wohnung sicher auch enthalten sind.