Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da der Sohn bereits volljährig ist, besteht keine Verpflichtung der Eltern, diesen weiter bei sich aufzunehmen.
Insofern kann der Sohn seitens der Ex-Frau jederzeit der Wohnung verwiesen werden. Es gibt keine dahingehende Fürsorgepflicht, als das Eltern auch Volljährigen Unterkunft gewähren müssen.
Es kann aber sein, dass so eine Barunterhaltspflicht entsteht, da der Sohn dann nicht mehr im Haushalt des Elternteils lebt.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
-Rechtsanwalt-
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