Kündigung seitens Arbeitgeber, Frist falsch?
vom 16.8.2014
28 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Meine Fristen sind im Vertrag wie folgt dargelegt: "a) Das Arbeitsverhältnis kann auch während einer vereinbarten Befristung ordentlich gekündigt werden b) Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit. ... Gelten für den Arbeitgeber gesetzlich längere Kündigungsfristen gelten diese auch für den Arbeitnehmer. d)Im Übrigen kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund unter den Vorrausetzungen des §626 BGB gekündigt werden.