Aushilfstätigkeit wird Vollzeitbeschäftigung – Kein schriftlicher Vertrag
vom 28.6.2011
38 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Beim Vorstellungsgespräch wurde das Bestreben meinerseits, nach lediglich maximal 3 Tagen Arbeit pro Woche erneut untermalt, der Chef stimmte dem zu. Nun arbeite ich seit gut zwei Wochen in dieser Tankstelle werde jedoch wie eine Vollzeitkraft, sieben Tage die Woche je acht Stunden, eingesetzt. ... Hieraus ergeben sich für mich mehrere Fragen: 1)Ist der mündliche Vertrag überhaupt noch gültig?