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463 Ergebnisse für vermieter eigentümer anspruch sache

ALG 2 - Immo - Nutzungsentschädigung als KdU
vom 23.12.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Begründung: Da meine Ehefrau und ich je zur ideellen Hälfte Eigentümer der Immo sind hat meine Ehefrau für ihre Hälfte der Schuldzinsen selbst aufzukommen. ... Nachdem Sie jetzt für die Finanzierung in Anspruch genommen wird, erhebt sie Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe von 50% der ortsüblichen Miete einer entsprechenden Immo.
Heizungsausfälle: Mietminderung und Schadensersatz
vom 30.6.2006 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich hatte den Eigentümern zwischenzeitlich angekündigt, die Vorkommnisse auf der Burg und ihr Verhalten zum Gegenstand meiner Berichterstattung in Tageszeitungen zu machen, wenn sie kein Einsehen in die Berechtigung der Mietminderungen zeigen. ... Müssen wir dem Vermieter Fahrlässigkeit wegen der Heizungsausfälle nachweisen, um Schadensersatz geltend zu machen? ... Ist die Kündigung der Vermieter wirksam (bezgl.
Mietszinsanforderung, Betriebskostenanf. und Kaution usw.
vom 20.12.2008 50 € Historischer Preis
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sehr geehrte damen und herren, ich möchte sie bitten mir in sachen mietrecht weiterzuhelfen, weil ich nur noch im kreise drehe bzgl. vermieter. zur sache: am 15.10.2008 habe ich den mietvertrag gekündigt. als kündigungsbestätigung habe ich seitens vermieters das datum 31.01.2008 erhalten mit gleichzeitiger widerspruch der kündigungsfristen (weil ich habe die kündigungsfrist auf 31.12.2008) gesetzt. der vermieter drohte auch zugleich mit klage falls ich in mietverzug kommen sollte; die mietkaution würde er nach rechtsprechung noch einbehalten, wegen betriebskostenabrechnung für 2008. dadurch dass in der wohnung mängel vorhanden sind (schimmel im schlafzimmer und die dachrinne ist kaputt, so dass teer ausgelaufen und auf mein liegestuhl und balkon festgesetzt hat - dies habe ich dem vermieter persönlich angezeigt und er erwiderte "da muss ich nichts machen, wenn die dachrinne runterfällt dann fällt er halt runter), habe ich die miete für november und dezember 2008 vorläufig einbehalten. nun hat der vermieter einen anwalt beauftragt und dieser anwalt hat bei gericht klage eingereicht und auch gleichzeitig einen mahnbescheid an meine alte anschrift gesendet. dadurch, dass mein nachname auf dem briefkasten steht, die ich vorsorglich vorher entfernt habe, weil ich einen nachsendeauftrag bei der post beauftragt habe, habe ich die klage und den mahnbescheid nicht an meiner neuen anschrift erhalten, weil der vermieter wiederholt meinen familiennamen am briefkasten angebracht hat. nun habe ich verspätet widerspruch gegen den mahnbescheid gestellt, der zum 01.12.2008 an mich zugestellt wurde. die klage wurde am 11.12.2008 zugestellt, das problem liegt hier, dass ich zwei anwälte konsultiert habe. der erste anwalt konnte den fall nicht mehr nehmen, weil er in den urlaub musste. er riet mir aber trotzdem an, das gericht anzuschreiben, dass die klage abzuweisen ist und dass ich seit 01.11.2008 nicht mehr die wohnung bewohne und somit kein "absitzen der wohnung" besteht. der zweite anwalt wurde sogleich von anfang an aggressiv mir gegenüber. er sagte laut, dass ich kein recht bekomme, weil dem vermieter nach rechtsprechung die miete für november und dezember zusteht und ich solle auf dem schnellsten wege die miete zahlen mit 5 prozent zinsen. sollte gegen den mahnbescheid schon ein vollstreckungsbescheid ergangen sein, sollte ich nochmals zu ihm kommen. der anwalt wies mich auch hin, dass ich das hätte vermeiden sollte mich mit diesem vermieter anzulegen, weil dieser sich mit paragrafen auskennen würde und mit allen wassern gewaschen sei und mich fertig machen würde. ich wurde auch seitens vermieters am arbeitsplatz belästigt, in dem er mir einen fax zugefaxt hat und am nächsten tag ein brief per post zugesendet. ich weiß nicht, woher er weiß, wo ich arbeite und in welcher abteilung. weil im mietvertrag steht nichts darin, wo und bei wem ich arbeite. mir ging es am dritten tag nicht gut, weil ich mich psychisch terorrisiert fühlte und habe mich nicht getraut zur arbeit zu gehen. dann als ich gestern nach dem gespräch mit dem zweiten anwalt die miete überweisen wollte und an das gericht einen schriftsatz verfassen wollte, musste ich feststellen, dass der vermieter meinen briefkasten mutwillig namensschilder und den briefkastenschloss entfernt hat. nun fehlen hier zeitungen die ich abonniert habe und womöglich sind auch briefe verloren gegangen. wie sollte ich aus dem verhalten des vermieters ausschließen bzw. wie soll ich in dieser sache weiter vorgehen? bezüglich letzter absatz habe ich bei der polizei eine strafanzeige gegen meinen vermieter zu stellen, wegen belästigung am arbeitsplatz, datenschutzverletzung, mutwillige zerstörung meines eigentums und schadensersatzansprüche
Kündigung mit entgeltlichem lebenslangen Wohnrecht
vom 23.1.2015 70 € Historischer Preis
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Der neue Eigentümer machte den Mietern das Leben mit ständigen Schikanen und Anwaltsschreiben schwer. ... B. einfach den Keller der Eltern mit, um seine Sachen zu lagern. ... Müssen Sie zum Grundbuchamt gehen und das Wohnrecht selbst löschen lassen oder muss das der Vermieter als Eigentümer machen und sie müssen nur zustimmen.
Mietrecht, Kündigung, § 566 BGB, Schriftform
vom 10.11.2012 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Diese Vereinbarung, binde, "auch wenn sie mündlich getroffen wurde, auch den Kläger als jetzigen Eigentümer und Vermieter (vgl. ... Zu Termin bestellt bestätigte der damalige Eigentümer im Kern die seinerzeitige Abrede. ... Meinerseits das Urteil bezüglich Untervermietung anzufechten hält mein Anwalt für wenig aussichtsreich und wegen günstiger Prognose zur Sache Mietrückstand auch für unnötig.
Kaufvertrag eines Mobilheim
vom 24.5.2009 50 € Historischer Preis
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Im Januar diesen Jahres ist dann mit dem Eigentümer des Campingplatzes besprochen worden, dass aus privaten Gründen ein Verkauf geplant ist und ob es dazu Einwände gibt. Laut der Aussage, wäre ein Verkauf okay, wenn der neue Eigentümer seine wirtschaftllichen Verhältnisse mit der Einholung einer Schufa-Auskunft belegt und dem nichts entgegen steht. ... Ist er jetzt mit allen Konsequenzen der Eigentümer des Mobilheimes?
Mietkaution: Rückzahlung gefordert - keine Reaktion des Vermieters
vom 4.2.2008 50 € Historischer Preis
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Der Wohnungseigentümer und Vermieter bediente sich dabei einer Mietverwaltung, die mir auch einen Begehungstermin in der Wohnung verschaffte und die nach Unterschrift des Mietvertrages auch die Wohnungsübergabe durchführte. Die Mietkaution in Höhe von 330€ zahlte ich seinerzeit direkt an den Vermieter, ebenso in der Folge die Miete. Am 19.07.2005 wurde ich mit einem Schreiben informiert, dass der Eigentümer der von mir angemieteten Wohnung gewechselt hatte und dass die Miete ab sofort direkt an die Mietverwaltung zu zahlen sei.
Heizung defekt, Mietminderung?
vom 28.2.2008 25 € Historischer Preis
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In Absprache mit meinem Vermieter (der mich nicht aus dem Mietvertrag lassen wollte) darf ich die Wohnung zwischenvermieten. ... Mein Vermieter hat sein OK gegeben, Reparaturkosten bis 150 Euro ohne extra Angebote zu akzeptieren. ... Das war meinem Vermieter viel zu teuer und er meinte er kümmere sich lieber selber darum.
Konsequenz und Beweispflicht bei unwahren Behauptungen?
vom 9.11.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Vermieter hat darauf nicht reagiert. Einige Zeit später hat meine Schwester den Vermieter getroffen. ... Sie fragte wieder, wann und wem gegenüber sie Anweisungen gegeben hätte, und er antwortete, das wüsste sie doch selbst, sie hätte dem (oben erwähnten) Handwerker der Eigentümer Anweisungen am fraglichen Tag gegeben, und sich dabei als Eigentümerin ausgegeben.
Ablöse für Investitionen in ein gemietetes Haus
vom 16.5.2013 30 € Historischer Preis
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Genauer - WAS kann/darf ich tun, um mein Geld wenigstens anteilig wieder zurückzubekommen.... und WAS darf ich tun, wenn sich Nachmieter und Vermieter weigern, den Ablösebetrag zu bezahlen...??! ... Küche - Kauf Bodenfliesen gehobener Qualität und Verlegung ca. 450.- Euro Die Küche wurde mit blankem Estrich übergeben - der Vermieter erklärte sich nicht bereit, hier vor Einzug einen Boden verlegen zu lassen. 2. ... Nachfolgend der Entwurf eines entsprechenden Anschreibens an unsere Vermieter...: ----------------------------- Sehr geehrte.... wie bereits in unserem Kündigungsschreiben erwähnt, haben wir in Ihr Anwesen - mit Ihrer Zustimmung - nicht unerhebliche Investitionen intransferabler Art getätigt.
Renovierung bei Auszug nach 55 Jahren
vom 9.11.2021 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Die Bäder und Bodenbelege will der Eigentümer erneuern. ... Der Vermieter übergibt die Mieträume im vorhandenen Zustand, der dem Mieter bekannt ist. ... Leistet der Mieter dem Vermieter Schadensersatz, so ist dieser verpflichtet, dem Mieter seine etwaigen Ansprüche gegen den Verursacher des Schadens abzutreten.