Entsorgung meines Geschirrspülers und meiner Satellitenschüssel
| 23.01.2012 16:29
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Hallo,
Ich bin seit ca. 2 1/2 Jahren mit meiner Familie (4 Personen) Mieter einer genossenschaftlichen Wohnung.
Als meine Vormieter noch in der Wohnung wohnten, gehörten zu dieser Wohnung zwei halbe Keller von je 7m² Fläche. Mir wurde jedoch nur noch 1 Keller zugestanden, sodass ich ein Platzproblem habe. In meiner neuen Wohnung habe ich nun zudem Kabelanschluss, sodass ich die Satellitenschüssel nicht mehr benötige und auch für den Geschirrspüler ist in der neuen Wohnung kein Platz mehr.
Als ich hier einzog, und lt. den anderen Mietern auch schon seit Ewigkeiten davor, standen zwei halbe Keller und ein Großraumkeller leer. Diese Keller wurden von den Mietern als Fahrradkeller und Abstellräume für das Kinderspielzeug genutzt. Sie waren Gemeinschaftskeller die von allen genutzt werden durften.
Kurz nachdem wir einzogen, zog eine weitere ältere Nachbarin aus und deren Wohnung sowie der dazu gehörige Keller standen 2 Jahre leer. Dort habe ich nun meine Satellitenschüssel und den Geschirrspüler zwischengelagert und ausser meinen Sachen stand in diesem Keller die ganze Zeit nichts. Der Vermieter wusste zwar nicht, dass diese Sachen mir gehörten aber es wurde auch nie beanstandet.
Am Donnerstag letzter Woche nun, wurde den Mieter nun mittels Aushang angekündigt, dass die leer stehende Wohnung nun renoviert werde und wir evtl. Störungen durch Arbeiten an Samstagen entschuldigen mögen. Weiteres ist auf diesem Zettel nicht zu lesen.
Meine Nachbarin teilte mir nun heute mit, dass die Kellerräume neu aufgeteilt wurden und aus dem eigentlich zu meiner Wohnung gehörenden Keller ein Fahrradkeller wurde, der andere Großraumkeller ebenfalls als Abstellraum deklariert wurde und die beiden leer stehenden halben Keller nun Verschlossen und als Hausanschlußraum beschriftet seien. Sie erzählte mir dies nur, da sich in verschlossenen Kellern noch die Fahrräder Ihrer Familie befinden an die sie nun nicht ran kommt. Dies ist aber nur Beiwerk und nicht Gegenstand meiner Frage.
Ich ging also in den Keller und bemerkte, dass sowohl mein Geschirrspüler als auch meine Satellitenschüssel fehlen. Zufällig lief gerade der Hauswart auf dem Grundstück herum und mein Mann befragte diesen nach dem Verbleib. Der Hauswart teilte meinem Mann nun mit, die Sachen entsorgt zu haben. Als mein Mann ihm nun mitteilte, dass er doch nicht einfach so unsere Sachen entsorgen können und er hätte uns oder die Mieter zumindest auffordern müssen die Sachen vorher aus dem Keller zu entfernen, entgegnete er, dass er dazu nicht verplichtet sei. Schließlich standen die Sachen in einem Keller der lt. Mietvertrag nicht von uns angemietet wurde. Zudem hätte er vorher überall geklingelt aber es hätte niemand geöffnet den er hätte fragen können. Und er sei auch nicht verpflichtet an der Infotafel für die Hausgemeinschaft eine entsprechende Ankündigung oder Aufforderung auszuhängen. Schließlich sei der Keller Eigentum der Genossenschaft.
Mein Mann hat ihn dann aufgefordert den Entsorgungsnachweis vorzulegen oder die Sachen wiederzubeschaffen oder den Wert zu ersetzen. Dies lehnte er ab und sagte auch er müsse uns die Entsorgung nicht nachweisen.
Nun würden wir uns gerne an die Genossenschaft wenden um unser Eigentum wieder zu bekommen oder den Wert ersetzt zu bekommen. Wären wir aufgefordert worden die Sachen aus dem Keller zu entfernen, hätten wir das ja getan und der Schaden wäre uns nicht entstanden. Niemand aus unserem Haus wusste jedoch von der Neuáufteilung der Keller und das die Sachen einfach entsorgt werden die da nicht reingehören. Es hat sich ja sonst niemand daran gestört und war viele Jahre nicht beanstandet worden.
Wie bereits erwähnt haben auch andere Mieter Verluste zu beklagen bzw. kommen nicht an ihre Fahrräder, da diese in den nun neuen Hausanschlussräumen eingeschlossen wurden. Aber
das ist nicht Gegenstand dieser Frage).
Hat der Hauswart recht und müssen wir den Verlust einfach so hinnehmen?
Mit freundlichen Grüßen
rodipan