Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
Die von Ihnen dargestellte Verfahrensweise ist rechtlich nicht möglich. Solange kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, müssen Sie den Mietvertrag erfüllen und Ihrem Vermieter die Miete zahlen.
Sie können den Vermieter auch nicht zwingen zu verkaufen. Im Zivilrecht gilt der Grundsatz der Privatautonomie was auch beinhaltet, dass der Vertrag ein beidseitiges einvernehmliches Handeln voraussetzt. Einseitig können Sie da nichts tun.
Auch wenn der Makler oder der Eigentümer Ihnen das Objekt zum Kauf angeboten hat und Sie die Kaufpreisvorstellungen erfüllen, so haben Sie daraus keinerlei Ansprüche. Es ist Sache des Eigentümers zu entscheiden an wen er verkaufen möchte.
Sofern im vorliegenden Fall die Bank ein entsprechendes Abkommen mit dem Verkäufer geschlossen hat, wonach gegen Ratenzahlung zunächst keine weiteren Zwangsmaßnahmen erfolgen, können Sie im Grundsatz nichts tun.
Oftmals ist es aber so, dass die Banken die Beantragung der Zwangsversteigerung als Druckmittel nutzen, weil sie den Kunden "loswerden" möchten. Es gibt Kunden denen der Verkauf der Immobilie seitens der Bank nahegelegt wird, der Kunde dies aber nicht ernsthaft verfolgt, da er der Meinung ist durch eine Ratenzahlung wird die Bank schon stillhalten. Letztlich gibt die Bank dem Eigentümer dann natürlich Freiraum da die Versteigerung stets mit Mindererlösen verbunden ist, was letztlich für die Bank einen Ausfall bedeutet.
Sie sollten Kontakt mit der finanzierenden Bank aufnehmen (ohne Kenntnis des Eigentümers bzw. Maklers) und dort Ihr Kaufinteresse signalisieren. Die Bank kann zwar den Eigentümer nicht zwingen zu verkaufen, aber hat entsprechende Druckmittel den Eigentümer zu veranlassen zu verkaufen. Möglicherweise ist es in Ihrem Fall auch so, dass der Eigentümer gegenüber der Bank behauptet, dass sich niemand zu einem akzeptablen Preis bereitfindet zu kaufen.
Letztlich hat in solchen Fällen die finanzierende Bank das Heft des Handelns in der Hand. Wenn beispielsweise der EIgentümer partout nicht verkaufen will, selber aber nicht über ausreichende Mittel verfügt sein Kreditengagement dauerhaft zu bedienen, dann kann die Bank auch in Erwägung ziehen einen Insolvenzantrag zu stellen. Setzt das Gericht dann einen Insolvenzverwalter ein, so kann dieser das Haus auch gegen den Willen des Eigentümers verkaufen.
Sie sollten der Bank also signalisieren, dass Sie das Objekt kaufen möchten. Die Bank wird die Aussicht auf eine (teilweise) Ablösung des Engagements sicherlich interessieren.