Erlösversteigerung nach Zwangsversteigerung - Erben uneinig
vom 11.7.2007
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Die Abwicklung einer Erbschaft führte zu einer erfolgreichen Zwangsversteigerung über Haus und Grundstück. Dem Erlös stehen weithaus höhere Wohn- und Leibzuchtsrechte entgegen. Das Amtsgericht fordert zur Abgabe einer Erklärung über die Verwendung auf, da die Wohn- und Leibzuchtsrechte von einem Sachverständigen über ein Wertgutachten beziffert wurden, eine Auszahlung nur bei übereinstimmenden Erklärungen erfolgen kann.