Natürlich versucht die Krankenkasse diesen Beitrag zu drücken und verweist nun auf den Versicherungsschutz der mir gewährt wurde, möchte also mir als Privatperson Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft berechnen, da mir Versicherungssschutz gewährt wurde. ... Ich halte dagegen, dass ein Versicherungsschutz nicht gewährt wurde, da ich mich außer den besagten zwei Monaten im Ausland aufgehalten habe (hier teilweise seid 2013 auch über eine Versicherung vor Ort versichert war und auch bis heute ein sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Krankenversicherung in Südamerika habe), Zinsen laut SGB nicht abhängig vom Verschulden der Einzusgsstelle sind und die Krankenkasse meiner Meinung nach höchtens rückwirkend eine Anwartschaft mit einer monatlichen Gebühr verlangen kann (wenn überhaupt). ... Wichtig für mich wäre zuerst die Frage, ob die Krankenkasse irgendein Anrecht auf die Berechnung einer freiwilligen Versicherung hat und mit welchen Argumenten man die Krankenkasse hier vom Gegenteil überzeugen kann.