D.h. man hätte Kosten für den Hausmeister eingebucht, die aber noch nicht dem Konto im Jahre 2003 belastet wurden, sondern erst im Mai 2004 belastet wurden. ... Das Problem, wie alle sicherlich schon bemerkt haben liegt jetzt darin, dass für das Jahr 2004 Kosten erhoben werden, die für 2003 angefallen sind. ... Muss der Eigentümer bzw. dessen Mieter die Kosten hierfür tragen, da es ja nicht ein Verschulden seitens der Hausverwaltung gibt.