Die Bewerbung dieses Gewinnspieles, die Präsentation der Gewinne sowie die Anforderung von Gewinnen erfolgt über eine Internet-Seite. 1. Ist auch in diesem Fall das 9live-Urteil anwendbar, nachdem 0,49€ einen geringfügigen Einsatz darstellen und somit kein Glücksspiel sondern ein Gewinnspiel vorliegt, auch wenn der Gewinn rein vom Glück abhängt? ... Wäre die Hinzuziehung eines Notars, falls nötig, auch nachträglich möglich über die Bereitstellung von Log-Files, welche jeden einzelnen Anruf sowie die Gewinner dokumentieren?