Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie nie eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei web.de eingegangen sind oder kostenpflichtige Dienste genutzt haben, sind Sie auch nicht zu Zahlungen verpflichtet.
Durch Zinsen, Mahngebühren und Anwaltskosten ist die Forderung inzwischen angestiegen. Doch auch diese weiteren Kosten müssen Sie nicht tragen, wenn die Hauptforderung nicht geschuldet wird.
Der Rechtsanwalt droht - wie üblich - mit einem Mahnbescheid, der weitere Kosten verursacht. Sollten Sie tatsächlich einen Mahnbescheid erhalten, legen Sie hiergegen innerhalb der Frist von 2 Wochen ab Zugang schriftlich Widerspruch beim Gericht ein. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Anwalt wird dann überlegen, ob er gegen Sie Klage einreicht oder nicht.
Vorsorglich sollten Sie jedoch bereits jetzt dem Rechtsanwalt schriftlich mitteilen, dass die Forderung gar nicht besteht und warum. Hierzu sollten Sie auch eine Kopie Ihres Schreibens an web.de nebst Faxbericht beifügen und um schriftliche Stellungnahme bitten.
Erhalten Sie wieder keine Antwort, müssen Sie das weitere Vorgehen der Gegenseite abwarten und notfalls das Gericht die Sache klären lassen. Wichtig für den Fall einer Klage vor dem Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz: Gewinnen Sie den Prozess, muss die Gegenseite auch sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten tragen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Ziegler
Rechtsanwältin, Witten
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