Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Die Tatsache, dass Ihr Man meint, mit dem Steuerbescheid 2006 günstiger zu kommen, entbindet ihn selbstverständlich nicht von der Verpflichtung, Trennungsunterhalt zu bezahlen. Eine Aussetzung der Zahlung, nur weil er nicht im Stande ist, für ihn (vermeintlich) günstigere Nachweise vorzulegen, ist daher keinesfalls akzeptabel. Es ist schon die Frage, warum die Kapitalerträge in 2006 auf einmal viel niedriger sein sollten, als in 2005. Falls er Geld ins Ausland verschoben hat, um sein Einkommen zu reduzieren und deshalb weniger Unterhalt bezahlen zu müssen, wäre ggf. sogar über die Anrechnung fiktiver Einkünfte aus Kapitalvermögen nachzudenken. In jedem Fall muss er aber ja Nacheise haben, wenn er die Steuererklärung bereits eingereicht hat, diese könnte er ja einstweilen vorlegen, so dass auf dieser Basis ohne weiteres eine Berechnung durchgeführt werden könnte.
Ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Zugewinnausgleich haben, ist aus der Ferne nicht zu beurteilen. Der Vermögensstamm, den Ihr Mann bereits mit in die Ehe gebracht hat, unterliegt nicht dem Zugewinnausgleich, wohl aber die Wertsteigerung während der Ehe. Hier sollte Ihr Mann ebenfalls zur Auskunft aufgefordert werden, damit etwaige Ansprüche berechnet werden können.
Ich hoffe, Ihnen damit eine Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Gabriele Koch
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Nachdem heute mein Mann tel. sein Kommentar dazu abgegeben hat, dass er sich weiterhin nicht bereit erklärt eine Vorauszahlung zu leisten,sehe ich auch für den neu errechneten Trennungs-unterhalt vorerst einmal schwarz. D.h. es muß geklagt werden.
Die Klage muß ich ja dann einreichen und kostet mich einiges.
Frage , muß mir mein Mann die Kosten erstatten, wenn die Klage durchgeht, wie lange dauert es bis eine Klage durchgeführt und rechtskräftig wird?
Wird mir für den ganzen Zeitraum der Trennungsunterhalt ab Antragstellung nachgezahlt, oder nur für eine kürzere Zeit z.B. ab dann wenn die Klage rechtskräftig ist.
Ich denke und sehe, dass mein Mann in dieser Richtung schon einen Joker in der Tasche hat, um preiswert wegzukommen. Wie ist die Rechtslage dazu?
Danke
Sehr geehrte Fragestellerin,
die Kosten in Familiensachen werden in der Regel gegeneinander aufgehoben, das heißt, jeder zahlt seinen Anwalt selbst und die Gerichtskosten werden hälftig geteilt. Wenn Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse beengt sind, können Sie evtl. Prozesskostenhilfe beantragen, hierzu sollten Sie Ihren Anwalt befragen.
Die Dauer solcher Verfahren ist regional verschieden und hängt außerdem von den Umständen des Einzelfalles ab, so dass hierzu keine Prognose möglich ist. Ihr Mann ist aber, sofern Sie das Verfahren gewinnen, in jedem Fall verpflichtet, den Unterhalt nachzuzahlen. Wenn er außergerichtlich zur Zahlung oder Auskunft aufgefordert wurde (wovon ich ausgehe) ab dem Tag der Aufforderung, andernfalls ab dem Tag, an dem ihm die Klage zugestellt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin