Die Firma wurde mehrmals gemahnt zwecks Nachbesserung aber es geschah vorerst nichts.Daraufhin wurde ein Gutachter eingeschaltet, der feststellte, die Fenster müssten ausgetauscht werden, da eine Reparatur sicherlich mehr kosten würde.Damit wurde die Fensterbaufirma konfrontiert. jetzt schrieb aber deren Anwalt ein Schreiben an den Anwalt der Hausgemeinschaft,dass man dies ablehne,man wolle aber nochmals einen Versuch der Nachbesserung machen.Dies geschah aber nun nur noch bei einer Partei und es hat geklappt. Die andere Partei hatte bereits mit der Hausverwaltung beschlossen, die Fenster nochmals auszutauschen auf Kosten der Hausgemeinschaft. ... Ich bitte um Antwort, ob in diesem Fall eine Klage gegen die Hausverwaltung und/ oder die Dame der man zum zweitenmal die Fenster eingebaut hat, erfolgreich sein kann,denn auch der Einbau der zweiten Fenster wurden bereits der Hausgemeinschaft über Entnahmen aus den Rücklagen in Rechnung gestellt.