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240 Ergebnisse für kindergeld anspruch zurück

Zahlung Unterhalt
vom 15.5.2019 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Das Kindergeld erhält die Mutter zu 100%. ... Dann könnte sie es auch zurück zahlen. ... Es geht hier immerhin um rund 600 EUR auf denen ich anscheinend sitzen bleiben soll oder von der Mutter zurück verlangen "kann".
Unterhalt während des Studiums
vom 8.6.2011 20 € Historischer Preis
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Er bekam das Kindergeld. ... Mein Sohn kommt immer wieder darauf zurück, dass ich ihm jahrelang diesen Betrag schuldig geblieben wäre, obwohl doch das Bafög-Amt errechnet hätte, dass ich dies zu zahlen hätte.
Unterhaltstitel nicht zurückgegeben
vom 30.11.2008 50 € Historischer Preis
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Er legte mir einen Ausbildungsvertrag (Bruttoverdienst 555 Euro) vor, woraus sich folgende Berechnung ergab: Bedarf nach Düsseldorfer Tabelle: 389,00 Euro abzüglich bereinigte Ausbildungsvergütung: 348,00 Euro abzüglich Kindergeld: 154 Euro verbleibender Bedarf: minus 113 Euro Ich stellte also die Unterhaltzahlungen ab September 2007 ein, und der gegnerische RA pfändete ab dann mein Gehalt wegen eines Unterhaltsrückstands bis Februar 2008 (monatlich 300 Euro). ... Allerdings gab der Anwalt den Titel aus dem Jahr 1990 vom Amtsgericht Erding nicht an mich zurück. ... Ich möchte nun den Titel zurück haben oder abändern lassen und Vollstreckungsschutz beantragen.
Unterhalt im Studium bei komplizierter Situation
vom 15.8.2014 50 € Historischer Preis
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Frage 3 Wenn meine Freundin nicht mehr Arbeiten kann, aufgrund von Komplikationen oder sonst was wodurch sie Hartz4 in In-Anspruch nehmen muss. ... (im Prinzip wäre das ja nicht Schlimm immerhin nehme ich ja was in Anspruch aber es wäre doch toll, gerade wenn man erst alle Schulden abbezahlt, Schuldenfrei zu bleiben.)
Heimunterbringung - Anfechtung der Schenkung; Berufung auf Notbedarf
vom 22.5.2013 80 € Historischer Preis
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. € 4330,- (ohne Kindergeld); zuzüglich „Weihnachtsgeld" ca. € 1240,-/12 = ca. € 4433,- Monatliches Nettoeinkommen Ich kann noch berufsbedingte Fahrtkosten von ca. € 250,-/Monat anführen; demgegenüber kann ein Wohnvorteil bezüglich des Eigenheimes angerechnet werden. ... Beratungswunsch Ich benötige nun eine Einschätzung, ob diese Darstellung so richtig ist, dass wir in Konsequenz die Schenkung nicht zurückzuzahlen haben; bzw. wie belastbar dieses ist (insbesondere wie groß die Gefahr ist, dass letztendlich nun doch in das Eigenheim gepfändet werden kann), also einen Rat in der Sache, ob ich es hier auf einen Gerichtsprozess seitens eines bestellten Betreuern ankommen lassen soll oder ob ich die Unterhaltskosten besser leisten sollte (Risikobewertung) Ergänzung für den Fall, dass mir deutlich geraten wird, den Gerichtsprozess nicht zu führen und die laufenden Unterhaltskosten zu tragen: Ein Großteil der Schenkung, um die es geht, wurde November 2003 getätigt; wie verhalte ich mich diesbezüglich, da diese Schenkung ab November 2013 über 10 Jahre zurück liegt; anders gefragt: Ist es relevant, dass der Anfechtungsanspruch bereits vor Ablauf der 10 Jahre entstanden ist und besteht dieser somit in voller Höhe oder kann –bei Leistung der Unterhaltskosten bis November 2013- dann argumentiert werden, dass ich durch den Unterhalt nun dann ca. 16.000 Euro bezahlt habe (=Schenkung in dieser Höhe zurück gegeben habe) und der Restbetrag durch den Ablauf der 10-Jahres-Frist nun nicht mehr angefochten werden kann (dann erneuter Sozialhilfeantrag)
Nebeneinkommen bei Ehegattenunterhalt
vom 28.11.2005 25 € Historischer Preis
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Hinzu erhält er noch das Kindergeld und seinen Nebenverdienst den der selber mit zunächst monatlich 250,-- Euro und seit September mit 100,- Euro angibt, d.h. er arbeitet monatlich angeblich nur noch 14,5 Std. ... Mir gegenüber hat im Oktober geäußert, dass er sich nun eine Vollzeitstelle und eine eigene Wohnung ohne Kinder sucht, bzw. in Aussicht hat und ich in unsere Wohnung zurück könnte zu den Kindern. ... Ich bin offiziell auch noch als Mieterin im Mietvertrag, weil ich immer die Befürchtung habe, dass er auszieht und die Kinder alleine dort sitzen lässt und ich keinen Anspruch mehr auf die Wohnung habe.
Familienzusammenführung - Russin mit zwei Kindern (aus 1. Ehe) zum deutschen Ehemann
vom 26.2.2018 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Petersburg) und ich (33, deutscher Staatsbürger) wollen im April endlich heiraten (das Ok vom OLG und Standesamt haben wir dafür), dafür kommt sie mit ihrem vorhandenen Schengen Visum nach Deutschland und reist nach 1 Woche wieder zurück nach Russland. ... Dazu wird mein aktuelles Einkommen und meine Mietkosten zur Berechnung herangezogen, dabei dachte ich eigentlich hier schon dass schon mit dem Gehalt gerechnet wird wenn man nach der Heirat in Steuerklasse 3 wechselt + Kindergeld, dem ist aber nicht so.
Ich bin der Auffassung, dass der Regelunterhalt festgesetzt werden muss,da die Leistungsfähigkeit mi
vom 5.7.2006 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Unterschrift Erklärender Das Begleitschreiben dazu hat folgenden Inhalt: Anliegend übersende ich Ihnen absprachgemäß die Erklärung und bitte Sie, diese zu vervollständigen und mit Ihrer Unterschrift versehen wieder zurück zu senden. ... Leider habe ich aus einer Vollzeitbeschäftigung ohne Kindergeld monatliche Nettoeinkünfte von ca 725€, sodass ich auf Kindesunterhalt dringend angewiesen bin.
Scheinvaterregress
vom 13.11.2008 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Einen schön guten Tag, Bin verheiratet,war ein Jahr vom Ehemann getrennt lebend,bekam eine Tochter vom anderen Mann, trennten uns ,bin mit Ehemann seit Geburt wieder zusammen gezogen,Vaterschaftsfeststellung wurde gemacht.Nun meine Frage:Mein Mann ist mit für den Lebensunterhalt aufgekommen,haben noch drei gemeinsame Kinder,hatte nur Elterngeld,hat er einen Anspruch auf Unterhaltsrückzahlung vom leiblichen Vater.Leibliche Vater hat nicht gezahlt und wünscht auch keinen Kontakt zu seiner Tochter,leider.