Zeitmietvertrag - Auszug trotzdem möglich ?
vom 12.1.2006
40 €
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Am Ende des Mietvertrages ist per Schreibmaschine folgende Klausel eingebracht: "Die Mietvertragsparteien vereinbaren, dass eine ordentliche befristete Kündigung des Mietverhältnisses bis zum 14.05.07 ausgeschlossen sein soll".