Alleine schon die Pflichtvorstellung zu den Gesprächen JobCenter, mit 14Km Entf. will ich abrechnen mit 14 x 2(Hin+Rück) x 0,30€ = 8,40€ beantragt Eine dieser Kosten soll aber nur nach öffi Verk abgerechnet werden, 4,20€, da aber unter 6,-€ keine Erstattung erfolgt gibt es nichts. ... Wissen Sie zu. o.g. wie es mit dem Berechnungsschema Einnahmen/Ausgaben = anrechenbares Einkommen sich im ALGII Recht verhält?