Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Gibt es eine Möglichkeit mich dagegen zu wehren? Kann ich was gegen die Rückzahlung tun? Wie soll ich weiter Vorgehen?"
Sie müssen gegen den Rückzahlungsbescheid innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch bei der im Bescheid angegebenen Stelle einlegen.
Ein "rückwirkender Antrag" hilft Ihnen nicht weiter. Maßstab ist der alte Antrag. Hier mag sich durch den Wohnsitzwechsel eine veränderte Zuständigkeit ergeben haben. An den Antragsvoraussetzungen ändert dies aber nichts.
Als eingeschriebener Student gibt es nur in eng begrenzten Ausnahmefällen Alg II, nämlich wenn ein Härtefall bei Ihnen vorliegt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine solche Konstellation bei Ihnen vorlag.
Ab der nachweisbaren Exmatrikulation haben SIe ohnehin - bei Vorliegen der restlichen Voraussetzungen - einen Anspruch auf Alg II.
Sie sollten also unbedingt fristgemäß gegen den Rückzahlungsbescheid vorgehen. Dies können Sie selbst tun oder einen Anwalt damit beauftragen.
Als Alg II Bezieher steht Ihnen in diesem Zusammenhang Beratungshilfe zu. Mit einem solchen Beratungshilfeschein ( erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Amtsgericht) können Sie die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts begleichen. Für Sie wird dabei maximal ein Eigenanteil von 10 € fällig.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung gern zur Verfügung.
Diese Antwort ist vom 12.03.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
Wambeler Str. 33
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Rechtsanwalt Raphael Fork
Danke für die schnelle Antwort.
1) In welchen Fällen liegt ein Härtefall vor?
2) was sollte im Widerspruch des Rückzahlungsbescheid stehen?
3) Welche Möglichkeiten bestehen, wenn die Widerspruchsfrist des Rückzahlungsbescheid abgelaufen ist?
4) Welche Unterlagen muss ich beim Amtsgericht bzgl des Beratungshilfescheins einreichen?
Wie bereits besprochen, kläre ich die aufgeworfenen Fragen und alles weitere per email mit Ihnen ab.